Mit dem Einstieg in einen Bürgerhaushalt ist die direkte Beteiligung der Bürger an Teilen der Erarbeitung des Gemeindehaushaltes gemeint. Damit ist eine deutlich erhöhte Haushaltstransparenz verbunden.
Die Ziele eines Bürgerhaushaltes sind:
- direkte Demokratie ermöglichen
- eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an kommunalen Entscheidungsprozessen
- Entscheidungen auf die Ebene der Betroffenen verlagern
Definitionskriterien für einen Bürgerhaushalt sind:
- Die Bürger nehmen ohne politischem Mandat an der Erstellung und Umsetzung von Teilen eines Gemeidehaushaltes teil
- Im Zentrum steht die Diskussion um die Verwendung begrenzter Mittel
- Ein Bürgerhaushalt ist auf Dauer angelegt
- Die Beratung / Entscheidung der Bürger basiert auf einem Diskussionsprozess
- Die Organisatoren müssen über die Ergebnisse Rechenschaft ablegen.
Einstieg in einen Bürgerhaushalt:
- Informationen zum Gesamthaushalt, Vorstellung von öffentlichen Dienstleistungen und Einrichtungen sowie deren Einnahmen und Ausgaben. Die Bürger können dann in Bürgerversammlungen oder spezifischen Foren Anregungen hierzu äußern und austauschen.
2. Ausgleichen von Haushaltsdefiziten:Vorstellung von unterschiedlichen Methoden einen Ausgleich herzustellen. Die Teilnehmer erarbeiten individuelle Kombinationen, aus denen eine Empfehlung für die Gemeinde erarbeitet wird. So können Erfahrungen der Bürger helfen Verwaltungsentscheidungen problemorientierter zu fassen: Wo wird zuviel gemacht / angeboten / umgestrzt und wo wären Einspatrungen / Kürzungen sinnvoll.
Grundsätzlich ist das Budgetrecht ein Recht des Gemeinderates und wird staatlich überwacht.. Es ist aber zulässig eine Haushaltssatzung dergestalt zu öffnen, dass gesonderte Haushaltstitel, wie etwa für bürgerschaftliches Engagement mit örtlichem Bezug, auch von Bürgern mitentschieden werden können.
Bei anderen Inhalten müsste sich der Gemeinderat an den Ergebnissen der Diskussionen orientieren und freiwillig Rechenschaft ablegen.