Das Volksbegehren ist zulässig !!
Die FDP hatte ein Volksbegehren initiiert und dafür mehr als 10.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium der Schwartz / Grünen Koalition in Baden Württemberg lehnte den Antrag auf Zulassung, wegen Verfassungswidrigkeit ab.
Zum Glück leben wir noch in einem Rechtsstaat !
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gab nun der FDP Recht !
Unterstützen Sie die FDP darin ein Aufblähen des Landtages auf über 200 Abgeordnete zu verhindern. Masse bedeutet auch hier keine Klasse, sondern nur Verschwendung von Steuergeldern !


