Volksbegehren zur Verhinderung des weiteren Aufblähens des Landtages

Das Volksbegehren ist zulässig !!

Die FDP hatte ein Volksbegehren initiiert und dafür mehr als 10.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium der Schwartz / Grünen Koalition in Baden Württemberg lehnte den Antrag auf Zulassung, wegen Verfassungswidrigkeit ab.

Zum Glück leben wir noch in einem Rechtsstaat !

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gab nun der FDP Recht !

Unterstützen Sie die FDP darin ein Aufblähen des Landtages auf über 200 Abgeordnete zu verhindern. Masse bedeutet auch hier keine Klasse, sondern nur Verschwendung von Steuergeldern !